Neutralitätsgebot vor der Landtagswahl am 8. März 2026 [27.10.25]
Im Vorfeld landesweit abgehaltener Wahlen unterliegt die Universität Hohenheim dem Neutralitätsgebot. Hierzu zählt auch die Landtagswahl am 8. März 2026.
Aus diesen Gründen dürfen im Zeitraum von gut acht Wochen vor dem Wahltag, also ab 9. Januar 2026, weder Besuche noch Veranstaltungen von oder mit Abgeordneten oder Wahlbewerber:innen an der Universität Hohenheim stattfinden. Dasselbe gilt für die Beteiligung von Vertreter:innen einer zur Wahl antretenden Partei, wenn sie in dieser Eigenschaft auftreten. Ausgenommen sind Besuche von Abgeordneten eines fachlich zuständigen Ausschusses, die nur der Information dienen und an denen keine Presse oder örtliche Parteivertretung beteiligt ist.
Auf dem Universitätsgelände dürfen auch keine Wahlplakate aufgehängt werden, und es darf keine Wahlwerbung verteilt werden. Sollten Sie auf dem Campus Wahlplakate oder Wahlwerbung entdecken, melden Sie dies bitte dem Liegenschaftsmanagement (Herrn Paul Weinmann).

