REMINDER: Für Insta/Facebook-Accounts von Uni- Einrichtungen gleich Widerspruch gegen KI-Assistent „Meta AI“ einlegen  [21.05.25]

Vor dem 26. Mai 2025: Datenschutzbeauftragter der Uni Hohenheim empfiehlt, zeitnah Widerspruch einzulegen. Dank Link sehr schnell & einfach (< 1 Min.)

Bildquelle: gguy – stock.adobe.com


Aktuell führt der Meta-Konzern den KI-Assistenten „Meta AI“ bei Instagram, Facebook und WhatsApp ein. Aus datenschutzrechtlicher Sicht empfehlen der Datenschutzbeauftragte und die Social Media Managerin der Universität Hohenheim bis spätestens 26.05.2025 über folgende Links Widerspruch einzulegen:

·       Instagram: https://help.instagram.com/contact/767264225370182

·      Facebook: https://www.facebook.com/help/contact/712876720715583 

 

WICHTIG

·       Wenn Sie mehrere Accounts betreiben, muss für jeden Account separat widersprochen werden, sofern die Konten nicht in der Kontenübersicht verknüpft sind. Auch muss der Widerspruch für Facebook und Instagram gesondert erfolgen.

·       Sollte kein Widerspruch erfolgen, können erhebliche Konsequenzen für die Nutzungsvorgaben drohen, deren Auswirkungen noch zu klären sind. Die Folgen können bis zu einem Verbot der weiteren Nutzung führen. In jedem Fall ist dann eine weitere Verwendung der Meta-Kanäle im derzeitigen Umfang nicht mehr zulässig.

·       Falls Sie keinen Widerspruch einlegen, besteht die Notwendigkeit, alle Unterlagen, die Sie gem. Art. 13 oder Art. 14 DS-GVO veröffentlichen müssen, entsprechend zu überarbeiten. Da die Universität Hohenheim für ihre zentralen Kanäle bereits Widerspruch eingelegt hat, können Sie sich nicht – wie bisher – an den Unterlagen der Uni Hohenheim orientieren.

·       Für WhatsApp besteht derzeit keine Widerspruchsmöglichkeit.

Die dringende Empfehlung gilt vorrangig für Social Media Kanäle, die Einrichtungen der Universität Hohenheim betreffen. Ihr Umgang mit privaten Accounts bleibt Ihnen selbst überlassen.

 

Begründung

Für Hochschulen ist Social Media ein wichtiges Werkzeug, um bestimmte Zielgruppen zu erreichen und ihren Auftrag zu erfüllen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind diese Social Media-Aktivitäten nicht unstrittig. Die Universität Hohenheim ist deshalb bestrebt, den Anforderungen des Datenschutzes bei ihrer Verwendung von Social Media Kanälen so weit wie möglich entgegenzukommen.

 

Erläuterung

Durch die Einführung des KI-Assistenten kommt es zu einer zweckändernden Nutzung aller „öffentlichen“ Daten innerhalb der Meta-Welt.

Bei Meta AI handelt es sich um eine Künstliche Intelligenz, die von Meta in seinen Produkten genutzt wird – unter anderem als Chatbot in Facebook, Instagram und WhatsApp. Die generative KI-Technologie verwendet in WhatsApp das Language-Modell Llama, das eine Kommunikation mit der KI ermöglicht. Eine der Hauptfunktionen von Meta AI ist die Fähigkeit, auf Anfragen hin schnell Informationen zu liefern. Daneben unterstützt die KI beim Formulieren von Antworten, fasst lange Textnachrichten zusammen, übersetzt und bietet Inspirationen und Ideen zu beliebigen Themen.

Hierfür benötigt die KI große Mengen von Daten zum Anlernen ihrer Systeme. Bislang wurde die KI-Technologie von Meta nicht mit den Facebook- und Instagram-Daten europäischer Nutzer:innen trainiert. Das soll sich nun ändern: Ab Ende Mai 2025 will Meta die Daten aller volljährigen europäischen Nutzer:innen von Facebook und Instagram für das Training der eigenen KI-Anwendungen einsetzen. Meta möchte nach eigenen Angaben neben öffentlich zugänglichen Daten im Internet auch „öffentliche Inhalte in Meta-Produkten“ nutzen, um eigene KI-Modelle zu entwickeln und weiter zu verbessern.

Dabei unterscheidet Meta zwischen Informationen und Aktivitäten, die immer öffentlich sind und Inhalten, für die die Einstellung „öffentlich“ gewählt wurde. Zu den Informationen, die immer öffentlich sind, zählen laut Metas eigenen Angaben etwa der Name, der Facebook- und Instagram-Benutzername, das Profilbild, die Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und Kanälen sowie die Aktivitäten mit Inhalten, die öffentlich sind – beispielsweise Kommentare, Bewertungen oder Rezensionen auf Marketplace oder auf einem öffentlichen Instagram-Konto. Inhalte, wie z.B. Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften oder Videos, die im Profil, in Stories oder Reels als öffentlich sichtbar gepostet werden, werden ebenfalls für Metas KI verwendet.

Im Ergebnis enthalten die von Meta für die KI verarbeiteten Daten damit eigene Daten der Nutzer:innen sowie Daten Dritter, sofern der:die Nutzer:in diese öffentlich zur Verfügung stellt. Da für die Anmeldung zu Meta-Produkten die Angaben einer E-Mail-Adresse erforderlich ist, fallen bereits hierbei in vielen Fällen personenbezogene Daten in Form der personalisierten E-Mail-Adresse an. In der Folge können alle – öffentlichen – Inhalte neben eigenen Daten insbesondere auch personenbezogene Daten Dritter enthalten. Dies geht so weit, dass auch Informationen über Personen verarbeitet werden, die keine Produkte von Meta nutzen oder kein eigenes Konto haben. Sobald personenbezogene Angaben über eine beliebige Person innerhalb der Meta-Welt öffentlich sichtbar gepostet werden, werden diese zum Anlernen von Meta AI verwendet.

 

Empfehlung des Datenschutzbeauftragten

Sofern dies nicht geschehen soll, muss der:die jeweilige Nutzer:ein widersprechen. Meta hat angekündigt, die Daten der europäischen Nutzer:innen ab dem 27.05.2025 zum Trainieren ihrer Künstlichen Intelligenz verwenden. Soll der Widerspruch seine volle Wirkung entfalten, muss er vorher – also spätestens bis zum 26.05.2025 – eingelegt werden. Ein Widerspruch ist zwar auch danach jederzeit möglich, doch lässt sich dann nicht mehr rückgängig machen, dass die bis dahin angefallenen Daten bereits für das KI-Training verwendet worden sind. Diese Daten fließen unwiderruflich in die KI ein und können nicht mehr aus dem Modell entfernt werden.

Der Widerspruch kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Meta stellt dafür Online-Formulare bereit. Widersprochen werden kann in den jeweiligen Apps oder für Facebook unter https://www.facebook.com/help/contact/712876720715583  und für Instagram unter https://help.instagram.com/contact/767264225370182. Bei mehreren Konten muss jeweils separat widersprochen werden, sofern die Konten nicht in der Kontenübersicht verknüpft sind.

 

Konsequenzen bei ausbleibendem Widerspruch

Erfolgt kein Widerspruch, werden die öffentlich sichtbar geposteten Inhalte des jeweiligen Nutzers bzw. der Nutzerin zum Anlernen der KI von Meta verwendet. Sofern diese Inhalte personenbezogene Daten Dritter enthalten, besteht die Gefahr einer unrechtmäßigen Zweckänderung. Zuvor erteilte Einwilligungen zur Veröffentlichung personenbezogener Daten konnten den Aspekt der Nutzung der Daten zum Anlernen der KI nicht berücksichtigen, so dass dieser nun fehlt und von der Einwilligung der betroffenen Personen nicht abgedeckt ist. Selbstverständlich benötigt auch diese neue Verwendung eine Rechtsgrundlage.

Zudem wäre im Einzelfall zu prüfen, ob die neue, zweckändernde Nutzung der personenbezogenen Daten vereinbar mit der bisherigen Verarbeitung ist. Neben der geänderten Zweckbestimmung muss der Verantwortliche schließlich alle Informationen gem. Art. 13 oder Art. 14 DS-GVO erneut zur Verfügung stellen, die aufgrund des geänderten Zwecks erforderlich sind.

Im Ergebnis empfehlen wir aus datenschutzrechtlicher Sicht, innerhalb der Frist bis zum 26.05.2025 von der Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

Bei Rückfragen steht Ihnen der externe Datenschutzbeauftragte und das Social Media Management der Universität Hohenheim gerne zur Verfügung.

 

Kontakt Datenschutz:

Christoph Hirsch
UIMC DR. VOSSBEIN GmbH & Co KG
Unternehmens- und Informations-Management Consultants
Otto-Hausmann-Ring 113, 42115 Wuppertal
Tel.: 0202-946 7726 200, E-Mail: datenschutz@uni-hohenheim.de, Internet: www.uimc.de

 

Kontakt Social Media Management

Corinna Schmid
Stabsstelle Pressearbeit, Interne Kommunikation & Social Media
Tel.: 24418, E-Mail: presse@uni-hohenheim.de  


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