Preisanpassungen in der Mensa ab 1. Januar 2026 [19.12.25]
Zum Start ins neue Jahr treten in den Mensen Änderungen bei steuerlichen Vorgaben, Zuschüssen und Preisen in Kraft, teilt das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim in einer Ankündigung mit. Die Anpassungen gelten auch für die Mensa der Universität Hohenheim. Betroffen sind der Sachbezugswert, der Kantinenzuschuss für Bedienstete sowie die Gäste- und daraus abgeleitet auch die Bedienstetenpreise.
Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Streuerliche Sachbezugswert
Der steuerliche Sachbezugswert für ein Mittagessen wird zum Jahresbeginn angehoben. Er steigt von bislang 4,15 Euro auf 4,60 Euro und bildet weiterhin die Grundlage für die steuerliche Bewertung von vergünstigten Mahlzeiten.
- Neuer Sachbezugswert: 4,60 Euro (bisher 4,15 Euro)
Kantinenzuschuss für Bedienstete
Auch der Kantinenzuschuss für Bedienstete (KAO) wird angepasst. Der Zuschuss sinkt leicht, wird aber weiterhin direkt auf den Essenspreis angerechnet. Ziel bleibt, einen geldwerten Vorteil zu vermeiden.
- KAO-Zuschuss: 2,70 Euro (bisher 2,90 Euro)
- Voll anrechenbar bei einem Essenspreis von 7,30 Euro
- Wirksam ab einem Mindestpreis von 4,60 Euro
- Gilt ausschließlich in der Mensa, nicht in der Cafeteria
Gästepreise für Tages- und Wahlessen
Darüber hinaus werden die Gästepreise für Tages- und Wahlessen erhöht. Weil die Preise für Bedienstete auf den Gästepreisen basieren, führt die Erhöhung der Gästepreise auch zu höheren Preisen für Bedienstete.
„Die Anpassungen sind notwendig, um die langfristige Stabilität der Hochschulgastronomie unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben sicherzustellen“, erklärt das Studierendenwerk in ihrer Ankündigung vom 19. Dezember 2025.
Die Informationen werden zeitnah auf der Homepage des Studierendenwerks veröffentlicht: www.my-stuwe.de

