Neutralitätsgebot vor der Bundestagswahl am 26. September 2021  [26.07.21]

Im Vorfeld bundesweit abgehaltener Wahlen unterliegt die Universität Hohenheim dem Neutralitätsgebot. Hierzu zählt auch die Bundestagswahl am 26. September 2021.

Foto: clipdealer.de


Aus diesen Gründen dürfen im Zeitraum von acht Wochen vor dem Wahltag, also ab 1. August 2021, weder Besuche noch Veranstaltungen von oder mit Abgeordneten oder Wahlbewerberinnen und -bewerbern an der Universität Hohenheim stattfinden. Dasselbe gilt für Vertreterinnen und -vertreter einer zur Wahl antretenden Partei, wenn sie in dieser Eigenschaft auftreten. Ausgenommen sind Besuche von Abgeordneten eines fachlich zuständigen Ausschusses, die nur der Information dienen und an denen keine Presse beteiligt ist.

Auf dem Universitätsgelände dürfen auch keine Wahlplakate aufgehängt werden, und es darf keine Wahlwerbung verteilt werden. Sollten Sie auf dem Campus Wahlplakate oder Wahlwerbung entdecken, melden Sie dies bitte dem Liegenschaftsmanagement (Herrn Paul Weinmann).


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